Re: Standheizung (Allgemein)
Als Antwort auf: Re: Standheizung von Frank Diederichsen am 04. November 2002 08:58:05:
Hallo Jochen,
Das ganze gilt also der Betriebsicherheit und ist keine Schikane vom TÜV.
Habe aber gehört,das FZ die vor Inkrafttreten dieser Regelung die Standheizung eingetragen bekommen haben,davon befreit sind.Bin mir aber nicht ganz sicher!
Außerdem könnte es sein das Wasserheizungen auch nicht davon betroffen sind,da sie keine direkte Verbindung zum Innenraum haben und das eindringende Wasser die Flamme löschen würde?hier sollte mal beim TÜV nachgehakt werden.
Grundsätzlich gilt aber,was eingebaut und eingetragen ist ,muß korrekt funktionieren und den Vorschriften entsprechen.
beim '83er 200D hatte ich eine Standheizung drin. Die hat das Kühlwasser aufgeheizt. Da hat sich der TÜV nicht drum geschert. Gibt es für den BMW denn solche Heizungen, die nur die Luft im Innenraum aufheizen, so wie bei einigen VW-Bussen?
Beste Grüße, Frank
Meine - werksseitige- Standheizung von 1987 sitzt unter der Rückbank. das Abgas wird über ein Rohr zum Unterboden abgeführt. Die Warmluft wird über Auslasskanäle im Fussraum hinten in den Fahrgastraum geführt. Das ist eine ganz normale Luftheizung, die an keinen Wasserkreislauf angeschlsooen ist. Funktioniert auch per Programmierung über den üblichen BC.
Gruss
Wolfi