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...Auto ist z. Zt. nicht auffindbar... (Allgemein)

Eric65, Straubing, Friday, 30.09.2011, 13:23 (vor 5485 Tagen) @ tilo_guenther

Tag zusammen,

also so ein Kaufvertrag ist ein Geschäft auf "Zug um Zug", also Geld gegen Ware (oder Ware gegen Geld).
Wenn kein Geld geflossen ist, ist der Kaufvertrag noch nicht gültig. (Wissen anscheinend die Amis nicht, sonst hätten sie nicht so auf den Kaufvertrag bestanden um das Auto zuzulassen, ohne es zu bezahlen...) Also die "Ami-Zulassung" wurde mit einem nicht gültigen Kaufvertrag getätigt...ist schon mal komisch.

Wenn auf dem Kaufvertrag die Zahlung quittiert wurde, sieht es schon mal schlechter aus. Aber, dein Mittelsmann war nicht dazu ermächtigt den Kaufvertag ohne Zahlung herauszugeben. (Außerdem wird eine Zahlung immer separat vom Kaufvertag quittiert.)Damit ist zumindest zweifelhaft, ob der Vertrag gültig ist.
Außerdem hast du immer noch einen Zeugen (Mittelsmann), dass kein Geld geflossen ist.

Vor deutschen Gerichten (und nur vor ein solches kommt dieser Fall), sind schriftlich fixierte Verträge eigentlich fast nur ein Papier zum A...h auswischen, mehr nicht (ist leider Fakt!). Man kann alles anfechten und bei schriftlichen Verträgen findet man immer ein Schlupfloch durch zweifelhafte Formulierungen oder selbst Rechtschreibfehler. Hundertprozent wasserdicht schriftliche Verträge gibt´s höchstens von spezialisierten Anwaltskanzleien, die einen Vertag mit den exakten juristischen Titulierungen formulieren können.

Anders sieht das bei mündlichen Verträgen aus, die von Zeugen belegt werden können...hier greifen im vollen Umfang die allgemeingültigen Regelungen des BGB und werden auch von Gerichten so ausgelegt und abgeurteilt.

Also, wenn dein Ami kommt um das Auto abzuholen = erst Geld!!! dann Auto!.

Das Auto befindet sich natürlich nicht bei dir am Hof/Garage/Stellplatz, sondern ist gerade woanders (ist auch wirklich woanders abgestellt!! und nicht sichtbar ums Eck stehend oder sonstwie auffindbar)
Wenn auf Herausgabe gedrängt wird, wie auch immer, das Auto ist NICHT bei dir und ohne Geld gibt es nichts.

Der Ami wird in jedem Fall einen Gang vor ein deutsches Gericht scheuen, erstens hat er dort schlechte Karten, zweitens ist er im Zeitdruck (anscheinend ist er in die USA zurückversetzt) und drittens müsste er ertsmal einen deutschen Anwalt vorleisten, bevor er gerichtlich auf Herausgabe klagen kann.(...was mindestens 6 Monate dauert...) Wenn er sooo knapp bei Kasse ist, wird er das nicht riskieren, zumal er ja schon was angezahlt hat und eine einfache Zahlung der Restschuld die "kostenneutralste" Lösung ist.

Gruß Eric


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