Stimmt so nicht - siehe §433 BGB (Allgemein)
Hallo Eric,
jetzt geht's los: BWL'er gegen BWL'er.
Ein Kaufvertrag wird nicht erst durch die Zahlung gültig. Durch die KP-Zahlung erfüllt der Käufer eine seiner zwei Pflichten nach §433 II BGB (die andere ist, die erworbene Ware auch abzuholen).
Beste Grüße,
Burkhard