Re: "ohne Dein anliegen zu verstehen..." - Watt'nn für'n Anliegen? (Allgemein)
Als Antwort auf: Re: ohne Dein anliegen zu verstehen... von ChrisAS am 23. Oktober 2003 14:10:51:
War kein Anliegen, nur betrachtendes Geschreibsel.
Muß ja nicht immer Anliegen sein.
Danke übrigens für Eure Belehrungen, aber ich weiß schon, wo ich nachsehen müßte.
Bin ich jetzt disqualifiziert, weil ich M88/S36/S38 nicht auswendig wußte?
- S38 - nicht gewußt, daß es den gab.
Geil.
Über-M30.
Wo war der drin??
Grüße, FJB.