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Zeitgenössische Felgen bei H-Zulassung (Allgemein)

Fabian525e, Saturday, 23.05.2020, 17:21 (vor 1405 Tagen) @ spike

moin,
1. Versuch macht kluch......
2. Du kannst doch versuchen, das mit Deinem TÜVler abzuklären. Da gibt es bestimmt jemanden, der die einträgt.
Soo weit aus der Zeit gefallen ist der e38 ja nicht, und die 15 sieht fast original e28 aus.
Keine Angst vorm TÜV: Du möchtest eine Dienstleistung von denen, und sie müssen schon gute Gründe haben, das abzulehnen. Und dann suchst Du Dir einen anderen.
Das H ist nicht so eng auszulegen....
Irgendwie meine ich auch, daß die Original BMW-Felgen sowieso kaum Probleme beim TÜV machen.
Warum hast Du es überhaupt? Ein 86er eta hat doch normalerweise Euro2, da lohnt sich das doch alles garnicht.
gruß
thomas

Hi Thomas,

ich hab das bei zwei TÜV-Prüfern erfragt. Das Thema ist, dass die Vorschrift sehr eng ausgelegt wird. Lt. Aussagen kommt es darauf an, dass die Zulassung der Felge für dieses Fahrzeug explizit damals, also maximal in den 10 Jahren danach, erfolgt sein muss. Entweder über eine Einzelabnahme für einen E28 oder generell über ein Teilegutachten, wie das z.b. Bei den H&R Federn der Fall ist.

Wie ich unsinnig ich diese Auslegung finde versteht sich von selbst, jedoch war das die Aussage.

Was helfen würde wäre einen Prüfer, der das Thema zeitgenössisch so sieht wie es m.E. auch gedacht ist. Oder eben einen E28-Besitzer, der genau die Styling 15 eingetragen bekommen hat, bei dem ich mich dranhängen könnte.

Gruß
Fabian


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