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Zeitgenössische Felgen bei H-Zulassung (Allgemein)

MikE28, Südbayern, Friday, 29.05.2020, 07:26 (vor 1427 Tagen) @ Fabian525e
bearbeitet von MikE28, Friday, 29.05.2020, 07:29

Hallo Fabian,

warum du mit einem eta überhaupt ein H brauchst, verstehe ich nicht ganz. Mit Euro 2 Umrüstung kostet er ganze 7,- mehr Steuer als mit H. Aber das musst du wissen.

Sich an eine vorhandene Eintragung "dranzuhängen", wie du es formulierst, ist nicht besonders sinnvoll und vor allem ist es auch schon länger nicht mehr zulässig, eine Eintragung nur auf Basis einer vorangegangenen Eintragung zu machen. Wenn ein Prüfer etwas nicht abnehmen will, kommt das Argument "Der hats aber auch!" meist nicht besonders gut.
Die Antwort auf deine Frage hast du dir aber ohnehin schon selbst gegeben - Stichwort 10-Jahres-Regelung. Dein 5er ist BJ 86, 10 Jahre später gab es die besagten Felgen auf jeden Fall. Wenn ein Umbau in den ersten 10 Jahren möglich gewesen wäre und auch üblich war, kann so eine Umrüstung auch später noch positiv für das H begutachtet werden. Eine Ausnahme bildet hier ein Motorumbau, da gilt keine 10-Jahres-Regelung. Ich behaupte mal, dass die E38 Styling 5 Felgen auch in den 90ern schon auf den einen oder anderen E28 geschraubt wurden, zumal sie ja auch den M5 Kreuzspeichen nicht unähnlich sind. Wenn also dein TÜV Mann des Vertrauens abwinkt, dann geh zu einem anderen. Es gibt viele verschiede Auslegungen des Regelwerks für H Zulassungen. Vor allem ist dieses Regelwerk auch nur eine Empfehlung an die Prüfstellen. Entscheiden wird es jeder Prüfer für sich.


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