Meinungsfreiheit (Allgemein)
Als Antwort auf: Grundgesetz § 5 von Schumi am 13. Februar 2007 23:24:11:
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Niemand hindert dich, z.B. bei Parsimony ein Forum zu eröffnen und dort
deine Meinung kundzutun, solange du nicht gegen folgenden Satz verstößt:
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Dieses Forum ist aber mein Eigentum. Hier habe ich (zusammen mit Carsten,
Rainer) das letzte Wort.
N.
Das sollte reichen!
Grüße
Ralf