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Re: Grundgesetz § 5 (Allgemein)

525Rainer, Wednesday, 14.02.2007, 07:06 (vor 6989 Tagen) @ Schumi


Als Antwort auf: Grundgesetz § 5 von Schumi am 13. Februar 2007 23:24:11:


hallo schumi,

ich kann hier mitabstimmen wer rausfliegt, geil oder?

und weisst wie ich das entscheide? ich will die leute draussen haben die MICH beleidigen weil ich es ihnen hier schon seit jahren nicht rechtmachen kann. und es sind immer dieselben die MICH beschuligen. kannst dir vorstellen dass mich jemand in einen vergangenen streit einen nazi genannt hat der hier eine plattform für gewalttätige schläger anbietet? und ich hab mit den ganzen streitereien nix zu tun sondern lösch einfach a paar mal die woche den spam aus dem forum sonst sähs hier aus wie damals im technik forum.

was geht es ist ein e28 forum. wenn ihr streiten wollt geht wo anders hin und wenns nach mir geht dann bleibt auch dort. leute die andauernd streit suchen kann ich nicht leiden und es sind IMMER dieselben.

servus rainer

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

I. Die Grundrechte (Art. 1 - 19)


Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Das sollte reichen!
Grüße
Ralf


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