zurück zur Intention des Gesetzgebers (Allgemein)
Fahrzeugtuning gab es auch schon vor 30 Jahren. Und wenn es das vor 30 Jahren gab (20 reicht bei Veränderungen aus) oder hätte geben können, dann ist es auch mit H eintragungsfähig. Es ist ja gewollt, die automobile Vielfalt vergangener Perioden zu erhalten.
Nur die Mode war früher anders. Ich kann mir den Motor und das Lenkrad noch vorstellen. Die Felgen auch wenn das Design zeitgenössisch ist (auch wenn ich sie persönlich hässlich finde). Individuelles Motortuning kann man auch noch verargumentieren. Aber spätestens Tieferlegungen in der Form waren nicht üblich und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass da ein zeitgenössisches Fahrwerk drin ist.
Fazit: das wird ein harter Ritt bei jeder TÜV-Abnahme.
Grüße
Kai