Liebig Turbo (Allgemein)
Für die Eintragung ist doch in erster Linie wichtig in welchen Zeitraum der Motor mit seinen Abgaswerten fällt. Pauschal "der Motor darf nicht älter als das Fzg. sein" kann nicht stimmen. Entscheidender ist eher aus welchem Zeitraum der Schadstoffgrenzen der Motor stammt. Die Grenzwerte wurden ja nicht jährlich oder sogar monatlich, sondern in längeren Abständen geändert.
Das würde - überspitz ausgedrückt - bedeuten, ein Motor aus 5/83 wäre in keinem Fzg. aus 6/83 eintragungsfähig. Wenn somit ein M102T und ein M106T in den selben Zeitraum der Schadstoffgrenzen fallen, wüsste ich nicht was gegen eine Eintragung spricht.
Also, für jeweils welche Zeiträume gelten die Schadstoffgrenzwerte?
Peter