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H-Kennzeichen und G-Kat (Allgemein)

Eric65, Straubing, Wednesday, 17.10.2012, 23:59 (vor 5099 Tagen) @ fritz H5S

...die Frage war ja, defekten Kat ausbauen und austragen zu lassen, da er mit defektem Kat die AU (für ein Euro1 Katfahrzeug) nicht besteht und folglich auch keine HU (TÜV) mehr bekommt. Das ist seit 2011 zwangsweise so...

Die AU-Plakette gibt es nicht mehr, die AU ist Bestandteil der HU. Also ohne bestandenen Abgastest, keinen TÜV!

Ziel der "Kat-Ausbau-Aktion" ist, sich die Kosten für einen neuen Kat zu sparen und mit ausgetragenem (oder nicht funktionsfähigem) Kat die AU für katlose Fahrzeuge zu bestehen. Einher ginge damit die Umschlüsselung von EURO1 auf Katlos und der hohe Steuersatz für Fahrzeuge ohne Kat. Natürlich nur für hubraumstarke Fahrzeuge interessant, die kurz vor dem "H" stehen.

...und da sind wir, glaube ich, uneins. Denn KAT austragen ist nach meinen Informationen nicht möglich. Es kann wohl die berüchtigte Ausnahme geben, ob´s sinnvoll ist, muss jeder selbst entscheiden.

Gruß Eric


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