H-Kennzeichen und G-Kat (Allgemein)
Hallo Eric,
zwangstillgelegt wird doch nur, wenn das Fahrzeug verkehrsunsicher und somit eine Gefährdung
anderer Verkehrsteilnehmer darstellt, oder habe ich da jetzt was verpasst?
Für überzogenen TÜV gibt es folgende Strafen (Quelle: Bussgeldkataloge.de):
Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte
Abgasuntersuchung:
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt
Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR
Gruss
Carsten