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H-Kennzeichen und G-Kat (Allgemein)

KT-MR-535, Thursday, 18.10.2012, 19:40 (vor 5098 Tagen) @ Eric65

Stilllegung wegen fälligen TÜV wenn das Fahrzeug sicher ist ist absoluter MIST!!!!!!!!!
Das dürfen die nur wenn die dich mehr mals erwischen also 3-4 ohne TÜV hintereinader und du in dieser Zeit NICHT einmal biem TÜV warst oder das Auto eine Fahretbombe ist!
Beispiel. bei uns is mal ein Schlepper neu lackiert worden deswegen stand der 2 Jahre
also da nach ab zum TÜV mit 2 Jahren abgelaufer HU auf den weg zum TÜV von Polizei angehalten worden und den Herren erklärt das man auf den Weg zum TÜV sei Anwort: Fahren Sie weiter. und bei TÜV keine Problem neue HU bekommen ohne Bußgeld Stilllegung und Äger


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