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Wobei aus Erics Link eigentlich hervorgeht, dass es egal ist, ob das Fahrzeug ein H-Kennzeichen hat. Gilt aber vermutlich nur für die Kasko. Ich bin einfach davon ausgegangen, dass bei nicht verschuldeten Unfällen das Wertgutachten herangezogen wird. Für was macht man das denn? Natürlich auch für die Gefahr, dass es ein anderer kaputt macht. Aber gut, wenn das in der Realität anders gehandhabt wird, muss eben das H noch her.
Recht haben und Recht bekommen sind halt immer verschiedene Dinge.
Hallo Mike,
Ja, es ist so, Recht haben und Recht bekommen sind zwei Dinge. Was glaubst du, wie du dich ärgerst, wenn du einen fremdverschuldeten Schaden hast, kein "H" und die gegnerische Versicherung akzeptiert dein "Wertgutachten" nicht (... und glaube mir, eine Versicherung findet immer einen Weg, "dein" Gutachten anzuzweifeln!) ... um dann nach Schwackeliste und Ge-(Ver-)brauchtwagen die Reparaturkosten mit einer zeitwertgerechten Reparaturpauschale abzurechnen. Den einzigen Vorteil den du hast ist, bei Gebrauchtfahrzeugen kann der Nutzungsausfall abgerechnet werden, bei Oldtimern mit "H" geht das nicht. Die nächste Ungerechtigkeit ...
Aber das ist nur eine Lächerlichkeit im Vergleich zum Unterschied bei der Schadensregulierung von Gebrauchtwagen zu Oldtimern. Hier tut sich eine Versicherung sehr schwer ein zertifiziertes Wertgutachten anzuzweifeln und im Schadensfall kann/muss sogar eine Reparatur/Wiederaufbau bis über den Wiederbeschaffungswert hinaus bezahlt/reguliert werden. Tut´s eine Versicherung trotzdem, zieht die vor Gericht den Kürzeren und Richter reagieren auf dies Form von "Prozessverlängerung" und "Regulierungsverschleppung" sehr gereizt.
Im Netz sind einige sehr beachtenswerte Urteile bezüglich hochpreisiger Oldtimer dokumentiert und es ist es echt wert, da etwas Zeit zu investieren, sich einzulesen und zu schmökern ... , auch mal was sinnvolleres im Netz als stumpfsinnige Daddelphonekommunities.
Bleibt gesund und werdet schlau!
Gruß Eric