Re: EURO 2 für den 525 eta mit Werks-G-Kat ::: Fakten ::: (Allgemein)
Als Antwort auf: Re: EURO 2 für den 525 eta mit Werks-G-Kat ::: Fakten ::: von ChrisAS am 15. Oktober 2004 00:03:46:
Hallo Christian,
ich denke wir diskutierten hier zunächst den legalen Weg und der ist bei der Gutachtenerstellung der einzig mögliche Weg. Das bedeutet EURO 2 nur bei Fahrzeugen m i t Aktivkohlefilter (95KW).
Soweit mit bekannt gab es beim 90KW 525e ( wohl im Gegensatz zum 325e) keine mit Aktivkohlefilter ab Werk, zumindest nicht für Deutschland. Ob man die Prüfstelle nun mit einem 90KW eta m i t Aktivkohlefilter konfrontieren möchte kann man probieren. Bringe mir jemand einen 90KW eta mit "werksseitig" eingebautem Aktivkohlefilter (und den nachweis, dass es daas gab), und kann auch die 90kw Version im Gutachten mit drin stehen. Möglicherweise erfordert das aber 2 Prüfungen ....
Wenn es für den 90KW 525e dann ein EURO 2 Gutachten gäbe, dann prüft auch sicher bei Eintrag niemand mehr das Vorhandensein einens Aktivkohlefilters im Fahrzeug nach, also die Dame im Amt wird denke ich bedenkenlos eintragen. Steht die 90KW Version nicht mit im Gutachten, so gehe ich davon aus, dass die KW-Angabe richtig gelesen wird und demnach kein Eintrag erfolgt.
Thema Oxy KAT
Mir sind auch solche Fälle bekannt wie beschrieben, z.B. auch beim td mit Oxi-KAT zum Beispiel, da fehlten die Zusatzbauteile die am Ventildeckel angebracht werden, Werte wurden trotzdem erfüllt und das Ding abgenommen. Hängt wie gesagt vom Wissensstand und der Genauigkeit des Prüfers ab.
Meines Wissens nach müssen bei den Nachrüstkatalysatoren für die Diesel die Katalysatoren auch garnicht funktionieren, denn die AU für Diesel würde das garnicht feststellen. Es muß nur der ordnungsgemässe Anbau überprüft werden. Von daher könnte ich verstehen, daß der Prüfer das abgenommen hat.
Stimmt, umwelttechnsch gesehen "leider", aber faktisch ist´s halt so. Eben wie bei der von Dir erwähnten Dame am Schalter ...