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Re: 18 Monate Haft für Autobahnraser. Was haltet ihr davon. (Allgemein)

Nico Hoffmann, Wednesday, 18.02.2004, 16:00 (vor 8269 Tagen) @ Raphael


Als Antwort auf: 18 Monate Haft für Autobahnraser. Was haltet ihr davon. von Raphael am 18. Februar 2004 15:25:13:

Ich finde es den Witz schlechthin. Da wird jemand verurteilt weil ein anderer
zu blöd ist Auto zufahren. Es ist schlimm das die Leute ums Leben kamen. Aber
entschuldigung was hat eine 21 Jährige Frau!!! mit Kleinkind auf einer
vierspurigen Autobahn A5, mit einer "Schrottschleuder" Kia die den Wagen grad
mal 3 Tage hatte auf der linken Spur zu suchen???? Für mich ist diese Frau
rücksichtslos gegenüber ihrem Kind und anderen Verkehrsteilnehmern. Ein jemand
der sein Fahrzeug nicht beherscht soll doch bitte schön von der Überholspur bei
hohem Verkehrsaufkommenen fern bleiben. Und wenn ich dann schon lese "erschrak
als von hinten ein Mercedes ankam" Da muss ich doch echt lachen. Blöde Kuh lern
erstmal Autofahren.

Ich sehe das anders:

| Mehrere Zeugen schildern den Hergang des Unfalls. Obwohl sie selbst
| mit mehr als 200 Stundenkilometern unterwegs waren, seien sie von
| einem dunklen Mercedes relativ zügig überholt worden. Ein
| Außendienst-Mitarbeiter berichtet, der Mercedes sei etwa 300 Meter vor
| ihm dicht auf das Fahrzeug der jungen Mutter aufgefahren. Ein
| Verkehrssachverständiger hält einen Abstand von bis zu 20 Metern für
| realistisch. Es sah so aus, als ob der Mercedes den Kleinwagen
| berühren und von der Autobahn schubsen würde, sagt der Zeuge. Als die
| Frau, die etwa mit Tempo 150 fuhr, nach rechts zog, sei der Mercedes
| ein Rad auf dem Grünstreifen links vorbeigerast.

(http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=572857, der
Artikel taucht wohl auch an anderen Stellen im Netz auf).

"Bis zu 20 Meter" heißt: Maximal 20 Meter, eher weniger.

Wer auf einer öffentlichen Straße so fährt, danach auch noch Unfallflucht
begeht oder noch schlimmer nichtmal was von dem Unfall mitbekommt, gehört
ins Gefängnis, denn das ist kriminell.

Der Knackpunkt war eher, dem Benz-Mitarbeiter nachzuweisen, dass er das
fragliche Auto gefahren hat. Die Beweislage schien mir auch etwas dürftig.


N.


http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=572857


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