Stossfänger (Allgemein)
Als Antwort auf: Re: Nein von MRainer am 25. Januar 2002 07:38:01:
Hi Rainer..
Du wirst sicherlich keinen Eintrag in der StVZO (oder deren Anhänge) finden wo beschrieben wird, dass du den Abbau eine Stosstange eintragen musst etc..
Sieh es doch mal von der anderen Seite - Laut § 19 (2) 2. StVZO erlischt die Betriebserlaubnis bereits wenn "Eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist" (bezogen auf bauliche Veränderungen).. Das bedeutet, deine Betriebserlaubnis erlischt (theoretisch) in dem Moment, wenn du deine Stosstange entfernst.
Logischer Weise geht von einem Fahrzeug ohne Frontstossstange ein höheres Risiko aus als von einem Fahrzeug ohne Stossfänger am Heck.
Fazit: bei einer demontierten Heckstossstange wird es wohl im Ermessen des Prüfers/Polizistens liegen, ob der Abbau geduldet wird oder nicht...
Grüsse Norbi