Re: Stossfänger (Allgemein)
Als Antwort auf: Stossfänger von Norbi am 25. Januar 2002 19:10:37:
Hi Rainer..
Du wirst sicherlich keinen Eintrag in der StVZO (oder deren Anhänge) finden wo beschrieben wird, dass du den Abbau eine Stosstange eintragen musst etc..
Sieh es doch mal von der anderen Seite - Laut § 19 (2) 2. StVZO erlischt die Betriebserlaubnis bereits wenn "Eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist" (bezogen auf bauliche Veränderungen).. Das bedeutet, deine Betriebserlaubnis erlischt (theoretisch) in dem Moment, wenn du deine Stosstange entfernst.
Logischer Weise geht von einem Fahrzeug ohne Frontstossstange ein höheres Risiko aus als von einem Fahrzeug ohne Stossfänger am Heck.
Fazit: bei einer demontierten Heckstossstange wird es wohl im Ermessen des Prüfers/Polizistens liegen, ob der Abbau geduldet wird oder nicht...
Grüsse Norbi
ich hab weder heck noch front und war heute beim tüv.. nicht bei irgendeinen wald und wiesen tüv sondern bei einem grossen städtischen tüv.. ich hab ihn höfflich gefragt ob eine abmontierte stosstange einzutragen sei und er hat mich, vor meinen wagen stehend erst mal gefragt "bei welchem auto?"
er hat gesagt seiner meinung nach ich müsse nichts eintragen lassen. das ist also jetzt die meinung 2er verschiedener tüvprüfer.. wenn was passiert und ich dran bin dann verklag ich die alle beide! ich habe meine holschuld sozusagen bereits geleistet..
wie siehts eigentlich mit diversen frontspoilern mit integrierter, naja stosstange wäre manchmal zuviel gesagt aus? und wieso müssen rallyefahrer ihre abmontierten stosstangen auch nicht eintragen lassen? diese autos bewegen sich auf verbindungsetappen regulär im strassenverkehr und müssten der stvo entsprechen.
wieso kann ein jeep einen metallrammbock auf kindkopfhöhe haben aber ich keine stosstange?
vielleicht sollten wir mal einen polizisten/rechtsexperten fragen bevor wir nur blind vermutungen aussprechen?