Re: Nieder mit der dekra! (Allgemein)
Als Antwort auf: Re: Nieder mit der dekra! von MRainer am 26. Januar 2002 13:21:11:
.. Nicht von Bundesland zu Bundesland sondern getrennt nach Ost- und Westdeutschland. Eintragungen von ABE´s nach § 19(3) StVZO dürfen sowohl TÜV und Dekra deutschlandweit durchführen..
Fehlt ein entsprechendes Prüfzeugnis und ist damit die Betriebserlaubnis erloschen, so kann bei Vorschriftmässigkeit von einem amtlich anerkannten Sachverständigen der Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr (DEKRA in Berlin und in den neuen Bundesländern) ein Gutachten zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis gem. § 19 (2) StVZO im Sinne von § 21 StVZO erstellt werden.
Für den TÜV gilt dies für die alten Bundesländer..
Grüsse Norbi