Und wer merkt das? ;-) (Allgemein)
...spätestens dann, wenn du damit das "H-Kennzeichen" willst. Dann wird festgestellt, dass ein "Sonderlenkrad" verbaut ist und es wird die dazugehörige ABE verlangt, keine ABE, nix "H", keine zum Fahrzeug passende ABE, nix TÜV. Bei der H-Prüfung wird auch immer eine HU gemacht.
Allerding würde das z. B. bei einem M535i nicht auffallen, wenn ein M-Technik 2 statt des 1er drin wäre (oder ein E30 M-Technik 1), bei dem ist ja das Sonderlenkrad Bestandteil der Fahrzeug ABE und wenn´s ein E28 ist, ist das sowiso statthaft. Verlassen würde ich mich aber nicht darauf...und ein E30 Lenkrad reinfrimeln ist immer ein Risiko, denn auf sowas wird geachtet.
Gruß Eric