Das merken die selbst beim H nicht... (Allgemein)
...ähm, Ralf,...das mit dem M5 Umbau ist nicht dein Ernst,oder?
Wenn du H-Kennzeichen hast, darfst du keine Änderungen am Fzg vornehmen, die die Originalität verändern! Also ein Motorumbau tut das ja in jedem Fall...vor allem, wenn er kurz vor dem 30jährigen durchgeführt wird.
Aber da bin ich jetzt echt überfragt..., klär das unbedingt vorher mit dem TÜV ab, der Prüfer, der dir den Umbau abnimmt muss nicht zwangsläuflig der Prüfer für´s "H" sein. Evtl. kannst du da gehörig anecken!
Warum gehst du nicht den einfacheren Weg, Fahrzeugbrief vom M5 erwerben und "Umkarosserieren"....bewährte Methode und du hast ein "Original"!
Gruß Eric