Das merken die selbst beim H nicht... (Allgemein)
Hallo Heiko,
das ist alles eigentlich gar nicht so extrem, wie das vielleicht rüber kommt. Also wenn ein originales E28 M-Technik Lenkrad nachgerüstet wurde, so ist das voll o.K. Wenn´s nicht ab Werk drin war, sondern nachgerüstet ist, so sollte man die dazugehörige ABE parat haben. (war ja beim Kauf des Teils dabei...).
Genauso verhält es sich mit anderen nachträglichen Zurüstungen und Einbauten. Wer einen originalen oder zeitgenössischen Spoilersatz ranschraubt, braucht sich auch keine großen Gedanken machen. (ABE und der falls nötige Eintrag in die Papiere sollten schon vorhanden sein...)
Auch deine Änderung der Innenausstattung spielt keine Rolle, solange es eine vom E28 ist, also Farbe, Polsterung, Stoff oder Leder...ist egal!
Nur wer ein E30 Lenkrad in den E28 schraubt, E34 Sitze einbaut, Radsatz vielleicht vom E39 oder 18"er, tiefergesägtes Fahrwerk ...der sollte sich echt Gedanken machen, ob er überhaupt zum "H" antritt. Wohlgemerkt, das kann alles legal in die Fahrzeugpapiere eingetragen und vom TÜV sowie der Rennleitung abgesegnet sein, für "H" taugt das aber nicht.
Da spielt aber noch ein Zeitfaktor ab EZ mit rein (10Jahre) für Umbauten, aber die war 97 schon vorbei. Bis dahin konnte man noch größere "nicht zeitgenössische" Veränderungen vornehmen, ohne das "H" zu riskieren.
Ist jetzt aber alles ein bischen off topic, aber ich denke, man sollte sich bei Allem, was man jetzt noch in den E28 einbaut Gedanken machen, besonders da diese Baureihe jetzt Jahr für Jahr zum "H" ansteht.
Gruß Eric