Das merken die selbst beim H nicht... (Allgemein)
Hallo Eric,
das mit dem Brief waere natuerlich der Notnagel, beziehungsweise eigentlich
die optimale Loesung. Moeglicherweise bin ich da noch nicht abgebrueht genug.
Wobei, dass mit dem H beim M5 wird dann auch erst mal nichts, den gab es ja
fruehestens auch erst ab 9/84. Und ob man auf die Schnelle gleich einen 84er
Brief findet? Beim Motor sehe ich gar kein Problem, nach meiner Meinung hat
sich das Regelwerk da in letzter Zeit sogar zu meinem Gunsten veraendert.
Frueher hies es immer "Umbau innerhalb der ersten 10 Jahre". Neuerdings steht
drinnen, alles ist erlaubt, was so innerhalb der ersten 10 Jahre haette umge-
baut werden koennen. Den M5 Umbau haette man so zweifellos innerhalb der
ersten 10 Jahre machen koennen. Innerhalb der gleichen Baureihe kann man
zudem sowieso alle Motoren beliebig verbauen. Ich sehe da wie gesagt kein
Problem, aber vielleicht hast Du ja recht und der Fachreferent lacht sich
kaputt. In der Karosserie ist jetzt aber eh schon der dritte verschiedene
Motor eingetragen, wahrscheinlich kommt es da auf einen vierten Eintrag auch
nicht mehr an.
Hier noch ein paar "Textsplitter", teilweise gekuerzt, zum lesen:
Zum 1. November 2011 tritt die neue Regelung ...bezüglich ... des H-Kennzeichens
in Kraft.
Welche Abweichungen vom Originalzustand sind erlaubt?
* Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können und damit zeitgenössisch sind.
* Technische Änderungen, die innerhalb der Fahrzeugbaureihe bereits für zulässig/möglich erklärt wurden.
Motor:
"Nur Originalausfuehrung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe moeglich"
"Nachbau der Abgasanlage in Edelstahl nur ohne Verschlechterung der Abgas- und
Geraueschverhaltens zulaessig". (Also wohl prinzipiell erlaubt?)
Auch der angedachte Einbau eines Automatikgetriebes zum M5-Motor scheint moeglich
zu sein:
"Nur Originalausfuehrung oder Getriebe aus der Fahrzeugbaureihe moeglich"
Sitze und Gurte:
"wahlweise Ausfuehrung aus Fahrzeugbaureihe zulaessig"
Auch sehr spannend, wenn auch auf mich nicht zutreffend:
Neu ist, daß ein Fahrzeug welches vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen ist, jedoch seinerzeit nicht zugelassen wurde, mit einer Ausnahmegenehmigung trotzdem ein H-Kennzeichen erlangen kann.
Achja, hier noch was zum Lachen, wenn auch inhaltlich nicht ganz einwandfrei:
http://bugfans.de/forum/tuev-board/neuer-anforderungskatalog-fur-kennzeichen-t1674-10.html
(Ich meine die Geschichte vom T2 mit der Beule)
Also ich bin noch guter Dinge mit dem H. Schade ist es nur um mein altes
Kennzeichen.
Viele Gruesse
Ralf