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H-Zulassung mit 17" felgen (Allgemein)

63er_matthias, Thursday, 09.04.2015, 15:30 (vor 4188 Tagen) @ v8fahrer

hi

hat einer hier aus dem Forum vielleicht es geschafft einen e28, mit 17"Felgen, als (mit) H-Zulassung durch zubekommen.

lg

ali

Noch nicht! Aber ...

Ich hatte diese Kombination hier vor eintragen zu lassen:
z.B. vom 7er E32 aus Bauzeit 1986–1992
Styling 5 Kreuzspeichen-Verbundrad
8x17, ET 20, 235/45R17 
Nach Vorgespräch hat man mir die Eintragung zugesichert.
Habe allerdings noch bis 2017 Zeit genug darüber nachzudenken.
Aber: Wie es immer so läuft im Leben: Bevor du loslegst, besser mit deinem örtlich zuständigen TÜV-Mann/Frau sprechen.

Anbei noch ein Auszug aus dem

TÜV-Anforderungskatalog für das H-Kennzeichen bei Oldtimer-Fahrzeugen:

Reifen/Räder
Originalausrüstung oder zeitgenössisches Zubehör, Werksfreigebene Umrüstungen, Reifengröße maximal 'zwei Nummern' breiter als am Original. Umrüstungen, die nachweislich (!) bereits vor 20 Jahren vorschriftsmäßig ausgeführt wurden. Alle im Räderkatalog für den betreffenden Fahrzeugtyp vorgesehenen Umrüstungen sind möglich, auch wenn sie nicht bereits vor 20 Jahren eingetragen wurden. Umbereifung von Diagonal-auf Radial-Reifen ist möglich Unterschiedliche Reifengrößen hinten und vorne nur dann, wenn ab Werk vorgesehen

Fahrwerk
Nur Original-Fahrwerk. Keine Höher- oder Tieferlegung (wenn nicht damals schon als legales Zubehör angeboten).
Keine Verstell-Achsen. Nur Originalfedern oder originalgetreue Ersatzteile (ggf. härtere Dämpfer erlaubt, aber nur mit
gleichen Anbaumaßen)


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