... ach ja - jetzt wird einiges klar! (Allgemein)
Warum zitierst du erst das hier...
"Habe letzte Woche bei einem '85er E23 mit 17" ALPINAs H-Abnahme absolviert - die Räder wurden um 1987 mit dem B11 vorgestellt, somit hätte die Änderung zweifelsohne innerhalb der genannten 10-Jahres Frist erfolgen können (zeitgenössisch)."
... und bringst damit den E32 B11 mit werksmäßigen 8,5 und 9,5 Felgen ins Spiel, die natürlich nicht so ohne weiteres auf dem E28 passen...
... und dann springt man auf 8J17ET19 Felgen???
Hmmmm?
Sowas von gschlampert... sorry, der Nächste glaubt den Müll und steht dann wieder heulend vor dem Prüfer wegen dem H.
Und wie du selbst schon mal 2011 geschrieben hast:
Keine Freigabe auf dem E24 und E28 seitens Alpina!
http://e28-forum.lewonze.de/forum/index.php?id=240564
Nur weil es 2011 gelungen ist, ohne Freigabe diese Felgen auf einem E24 einzutragen, war das 10 Jahre nach Produktionsende des E28 nicht so! Da musst du erst den Nachweis führen, dass es möglich gewesen wäre... und damals hätte Alpina diese Freigabe auch nicht gegeben.
Wenn du diese Felgen bereits 1997 eingetragen gehabt hättest, DANN könnte dieser eine E28 damit legal das H erreichen! Denn ohne Freigabe seitens Alpina ist das 1997 nicht möglich gewesen.
So, Ende... dann viel Spaß beim Ausheulen beim nächsten H!