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H-Zulassung mit 17" felgen (Allgemein)

Eric65, Straubing, Friday, 10.04.2015, 11:20 (vor 4188 Tagen) @ 63er_matthias

Hallo zusammen,

...nach meinen Erfahrungen (bereits mehrere "H") ist 17" am E28 NICHT "H"-fähig. Sagte mir auch der zuständige Prüfer, der wirklich Ahnung von Oldtimern hatte, er fuhr selber mal einen E28.

Man muss hier sehr genau unterscheiden, was "eintragungsfähig" und "H-fähig" ist. Nur weil man es auf einem 30 Jahre alten Fzg eingetragen, also vom Gesetzgeber durch die Abnahme beim TÜV legalisiert bekommen hat, bekommt man noch lange kein "H"-Kennzeichen und die dazu notwendige "H"-Abnahme. Der Anforderungskatalog beschreibt ausführlich, was möglich ist. Hier ist auch nur von breiter die Rede, nicht vom Reifen/Felgendurchmesser grob abweichend. Werksbereifung beim E28 war 175 oder 195/70 in 14 Zoll, metrische TRX ausgenommen und auch M5 mit 16"! Der Zubehörhandel bot 16" an, damit gab/gibt es keine Probleme beim "H".

Übrigens sind auch alle Gewindefahrwerke nicht "H"-fähig. Gab es beim E28 nicht und die ersten Gewindefahrwerke waren aus E34 Teilen gefrickelt, legal eintragungsfähig für E28 auch erst die letzten paar Jahre. Also absolut nicht "H"-fähig! Wer sowas hat und das "H" bekommt, hat es nicht legal. Man kann sich das erschwindeln...nur wer mit sowas in die Fänge der Justiz gerät, dem Gnade Gott. Steuerhinterziehung ist dann das geringste Problem, die erloschene Betriebserlaubnis ("H" bekommt eine andere Typschlüsselnummer) und der fragliche Versicherungsschutz das größere Problem. Das kann eine bürgerliche Existenz ruinieren...

Gruß Eric


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