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e32 Technik (Allgemein)

520i 2,5l M20 E28, Thursday, 17.05.2012, 18:58 (vor 5253 Tagen) @ Laafer

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H-Kennzeichen für Oldtimer: Neue Richtlinie, konkretere Anforderungen

"Beim Thema Originalität ist darauf zu achten, dass die Ausstattung nur Teile umfasst, die der Hersteller damals verbaut hat oder die aus Modellen der gleichen Baureihe nachgerüstet wurden. Vor allem beim Motor schauen die Gutachter jetzt genauer hin. Umbauten sind ausschließlich erlaubt, sofern sie innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung erfolgten oder hätten erfolgen können. Das ist mit "zeitgenössische Ausstattung" gemeint, wobei der Kunde die Nachweise dafür selbst erbringen muss. Damalige Prüfberichte, Mustergutachten, Fachliteratur (Betriebsanleitungen und Originalprospekte), technische Berichte oder sogar der Fahrzeugbrief eines Autos des gleichen Typs, bei dem der Umbau dokumentiert wurde, können als Belege ausreichen."

Wie weit da der Entscheidungsspielraum (und Entscheidungswillen) des Oldtimer-SV geht, muss man abklären, aber ich gehe davon aus, dass es da beim M30B35 aus dem E32/34 keine Probleme geben sollte.
Wenn mein 520i mal 30 wird, ist der M20B25 auch schon fast 20 Jahre drin, wobei ich das nicht als Hinderniss für ein H sehe.
Da könnte ich mir mein Bi-Color-Alcantara eher als Stolperstein vorstellen, wobei ich bei meinem neuen Versicherungsvertrag nicht mehr wirklich auf das H angewiesen bin.

Gruß
Rudi


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