e32 Technik (Allgemein)
Wenn der Motor aus einem Bj. bis zu 10 Jahren nach EZ des Fzg. in das der Motor eingebaut werden soll, ist doch alles in Ordnung. Wie ja schon festgestellt wurde ist wichtig dass der Umbau in dem Zeitraum möglich gewesen wäre. Nicht das der Umbau in dem Zeitraum erfolgte.
Und einen Nachweis zu erbringen das der Motor aus einem Bj. bis '97 ist dürfte ja nicht so schwer sein. Ansonsten würde ich mir einige Briefkopien aus dem Spenderfzg. machen und aufheben.
Peter