e32 Technik (Allgemein)
Diese neuere Regelung kommt mir auch entgegen, das erleichtert vieles. Zumindest sollte sie es.
Nur hat sich das in eine Richtung entwickelt, dass Prüfer dafür Belege haben wollen, die schwer beizubringen sind. Da wird dann verlangt, dass man einen Beleg für so einen Umbau beibringt... also Kopie einer Abnahme oder Gutachten, dass es tatsächlich 1988 so einen Umbau gab. Da genügt es leider nicht, zwei Sachen zusammenzubringen: Auto war 1987 da, Motor war 1986 da, also müßte das technisch problemlos gegangen sein... das war beim TÜV nicht mehr die Frage, sondern: haben Sie einen Beleg, dass jemand das tatsächlich gemacht hat? Da stehste dann ganz schön sauer da. Technisch möglich gewesen und dann will der da ein Gutachten oder Kopie...
Die Stilblüten gehen weiter. Da hat man solche Eintragungen tatsächlich schon seit Jahren drin und fährt damit Jahrzehnte rum, dann soll man zum H nochmals die Gutachten beibringen und das Datum belegen, weil ja in der neuen Zulassung kein Datum mehr drin steht. Gut, wenn man den alten Brief und alle anderen Sachen immer gut augehoben hat. Wer das nicht hat, steht doof da.
Das H wird einem bei weitem noch nicht geschenkt, die probieren immer noch mehr Hürden zu machen, besonders bei Fahrzeugen aus den 80ern...