e32 Technik (Allgemein)
Hallo Rudi,
1997 ist die letzte 10 Jahresfrist (für 87er Baujahre) für die Legitimation eines M30B35 Motorenumbaus in den E28 abgelaufen. Jeder, der danach (also nach 1997) einen M30B35 in den E28 einbaut, bekommt NIE das H-Kennzeichen. Außer der Prüfer stolpert aus Unkenntnis drüber und erkennt´s nicht! Aber auch dann ist´s nicht rechtmäßig und kann immer wieder widerrufen/aberkannt werden. Irgendwann beim Abgastest kommt´s raus, wenn ein falscher Motor drin ist...die Prüfer sind nicht blöd. Und die H-Prüfung muss beim TÜV gemacht werden, das ist keine so lasche "Werkstatt-TÜV-Prüfung".
Gruß Eric