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Von Wertgutachten halte ich nicht viel (Allgemein)

Rudi, Marklkofen, Sunday, 01.03.2020, 19:25 (vor 2024 Tagen) @ Eric65

Hi Eric,

anbei mal meine Erfahrungen/Eindrücke. Ich finds gerade mega interessant, weil jeder immer etwas anderes erzählt und irgendwie keiner genau weiss was lost ist.

Ich meine, was ist zivilrechtlich der Unterschied zwischen einem "neuen" Auto mit 150K Wert und einem alten Auto mit 150K Wert. Eigentlich nichts. Den Richter Interessiert das BJ im Endeffekt nicht.

Hinter den Paragraphen steht nicht "nur bis Baujahr..."

Grundsätzlich muss der Fahrzeugwert nachgewiesen werden. Das geschieht rechtsgültig sowieso nur über einen vereidigten, vom Gericht bestellten Schverständigen, und immer nach dem Unfall.

Gut, ich habe auch noch nie sowas selbst reguliert. Das geht zum Anwalt inkl. sehr guter Rechtsschutz und fertig.

... wenn du mal Fahrzeuge hast, die die 50K locker überspringen, dann MUSST du ein umfangreiches Wertgutachten vorlegen, sonst versucht die Versicherung im Schadensfall das zu drücken, wo´s nur geht. Aber Fahrzeuge mit "H" brauchen sowieso eines, sonst bekommst du gar keine H-Versicherungspolise.

Da kann ich dir bei beidem wiedersprechen. Über 50K hatte ich schon ( die Zündapp war kein Totalschaden). Ein Kunde von mir hatte über 50K Schadenssumme und kein Problem.
Oldiversicherung habe ich für viele Fahrzeuge, die wollen ein H-Gutachten gem. §irgendwas vom TÜV in Kopie oder halt den Eintrag im Fhzg. Schein und gut.

Was irgendwelche Teil und Vollkasko angeht, da kann ich nicht mitreden. Für die Fahrzeuge wo ich eine bekommen könnte lohnt es nicht und bei den anderen hilft auch das Gutachten nicht. Diese versichert man anders.


Davon abgesehen, wenn der Zustand/Laufleistung oder die Seltenheit eines Fahrzeugs Besonderheiten darstellen, ist es sowieso sinnvoll, ein Wertgutachten alle 2 - 3 Jahre zu aktualisieren. Bei diesen Fahrzeugwerten, spielen die paar Kröten für ein aktuelles Gutachten keine Rolle mehr. Überspringst du die 100k, und hast kein Gutachten, ja dann bist du selber schuld...

Verstehe ich jetzt nicht. Wenn ich etwas habe, das sagen wir mal 250K Wert ist und jemand anders macht es kaputt, dann ist er Schadensersatzpflichtig. Wenn er Versichert ist, dann ist ja gut für Ihm, ist er es nicht, nicht mein Problem.
Die Mindestsumme von KFZ Haftpflicht ist doch 10Mio oder so? Da wir hier in D für Fahrzeuge eine Versicherungspflicht haben ist alles gut.

(btw. Du bekommst auch dein Geld wenn 2 Kinder das Auto vom Pappi klauen und damit auf nem Sportflugplatz deine Cessna zerkleinern. Ob die Versicherung dann Pappi in Regress nimmt ist wiederum nicht dein Problem)

Grüße
Rudi


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