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motorfrage (Allgemein)

Eric65, Straubing, Wednesday, 13.06.2012, 21:29 (vor 5212 Tagen) @ AHG535i

Alles klar, denn bis 84 gab es ja ab Werk keine 535i. Also konnte ein Tuner einen M106 aus E23 (war da schon ab 82 lieferbar) per Einzelabnahme eintragen lassen. M90 ginge ebenfalls noch per Einzelabnahme, da ja noch kein 3.5er ab Werk verbaut wurde.
M90 ist sogar einfacher und naheliegender, da es ein L-Jetronik Motor ist und sich ein Tuner im Gegensatz zum M106 (Motronik) sogar das Abstimmen der Kennfelder auf das Fahrzeug spart. Also in diesem Falle völlig legal. Es wurden ja auch M102 vom Liebig per Einzelabnahme ab 82 im E28 legal verbaut und eingetragen, sogar über den Zeitraum hinaus, als es schon den M106T gab.

Motoren passend umfrickeln ist so eine Sache. Für den Insider kein großes Problem, nur so einfach mit Ansaugbrücke wechseln ist das nicht. M90 auf M106 umstricken (oder umgekehrt) erfordert den Wechsel der Nockenwelle und des Steuergehäuses, da M90 Verteiler hat und M106 den Motronic-verteiler. M30B35 auf M106 (oder M90) geht optisch und technisch nicht. Erstens kann ein M30B35 (wenn er nicht aus einem der letzten E24 stammt) nur mit Adapterpatten im Motorraum verschraubt werden, auch ist das Motorgehäuse völlig anders und da dünnwandiger auch viel stärker verrippt. Auch das Ansauggeweih eines M106 (oder das Mehrteilige des M90) passt sehr schlecht auf den M30B35, da der Durchmesser der Ports ein Anderer ist! Von den Kleinigkeiten wie Ölwanne, Versteifungsschale zum Getriebe, Steuergehäuse, Schwingungstilger etc. pp. mal abgesehen, die sind auch anders und wären mit zu wechseln.

Gruß Eric


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