Verkaufsanzeige gefunden (Technik und Reparaturen)
OK, das ist Deine persönliche Meinung, aber die unterscheidet sich ganz erheblich von der geltenden Rechtslage.
Ich selbst kaufe Autos seit einiger Zeit vermehrt aus Internet-Börsen und dann praktisch ausschließlich nach Beschreibung der Verkäufer, weil ich, um eine gute Auswahl zu bekommen, stets überregional suche und naturgemäß nicht ständig in der Weltgeschichte rumcruise, um mir die Fahrzeuge dann anzusehen. Also beschreiben die Verkäufer ihre Fahrzeuge und nach deren Beschreibung fälle ich dann die Entscheidung ob ich kaufe oder nicht. Wenn sich dann hinterher herausstellt, dass Verkäufer wesentliche Mängel verschwiegen haben, obwohl sie davon wussten oder hätten wissen müssen, dann handelt es sich um sogenannte arglistig verschwiegene Mängel und das gilt nun mal als Betrug im Sinne des § 263 STGB. Wenn man in solchen Fällen den Verkäufer für diese Schäden haftbar macht, dann bewegt man sich absolut im Rahmen des geltenden Rechts und braucht sich auch nicht eines ehrenrührigen Rumgeheuls bezichtigen zu lassen. Denn es versteht sich ja wohl von selbst, dass man als Verkäufer einem potentiellen Käufer nicht nur die Vorteile, sondern auch die Mängel des Verkaufsobjektes nennt (es geht hier zumindest um erhebliche Mängel, nicht darum, ob der Aschenbecher voll ist). Wer Mängel in der Absicht verschweigt, einen höheren Verkaufspreis zu erzielen, macht sich zwangsläufig haft- wenn nicht gar strafbar. Das gilt übrigens auch, wenn sich ein Kaufinteressent das Fahrzeug persönlich anschaut. Auch dann hat der Verkäufer alle ihm bekannte Mängel zu nennen und kann sich nicht darauf berufen, dass der Käufer eben zu blöd war, den Mangel zu erkennen. Wenn er klug ist, schreibt er sie sogar mit in den Kaufvertrag, um so späteren diesbezüglichen Schadensersatzforderungen des Käufers zuvorzukommen.
Natürlich bleibt obiges genau so lange reine Theorie, wie betrogene Käufer nicht den Rechtsweg beschreiten. Tun sie es aber doch, geht das für die Verkäufer aber kaum folgenlos aus.
Grüße, Tom