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Verkaufsanzeige gefunden (Technik und Reparaturen)

Peter, Tuesday, 02.09.2014, 17:39 (vor 4449 Tagen) @ Tom

Hallo Tom,

wenn jemand fernmündlich ein Fzg. gekauft, oder schriftlich (z.B. Mail) den Kauf zugesichert hat, und sich bei der Besichtigung die Beschreibung als nicht zutreffend erwiesen hat, hat der Verkäufer seinen Vertrag ebensowenig erfüllt. Wie sollte er auf eine Vertragserfüllung des Käufers pochen wenn er selbst im Glashaus sitzt. In dem Fall wird eher der Käufer einen Vorteil, oder zumindest keinen Nachteil aus der Sache ziehen da dieser Ersatz auf entstandene Unkosten, Verdienstausfall, etc. haben wird.

Und es ist bei Leibe nicht jeder Verkäufer ein Roßtäuscher. Nicht einmal wenn erst nach dem Kauf noch der ein oder andere Mangel zu Tage tritt.

Nur mal rein hypothetisch: Dickmilch hätte den e28 von jemand anderem, einem unbedarften Besitzer, welcher die Arbeiten an diesem Fzg. immer in der Werkstatt erledigen lies erworben. Besitzer geht in die Werkstatt mit der Order - einmal reparieren incl. TÜV, soll nicht zu viel kosten, weil Auto ist ja schon so alt. Die Werkstatt brät also ein Blech drüber, der TÜV freut sich weil nirgends mehr der Passagiere Füsse von außen zu sehen sind, der e28-Besitzer ist auch glücklich da er nun wieder einen "guten" e28 hat. Dann kommt Dickmilch (sorry, ist nicht ernst oder böse gemeint) und kauft den e28 da die offensichtlichen Mängel ja geschildert wurden. Und da die nicht sichtbaren Mängel behoben sind kann er sich dann über die Qualität der Arbeiten ärgern oder freuen.

Wäre der Verkäufer jetzt ein Roßtäuscher?

Und für die anderen gibt's ja Möglichkeiten.

Grüße
Peter


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