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Verkaufsanzeige gefunden (Technik und Reparaturen)

M54B30, NRW, Friday, 29.08.2014, 20:01 (vor 4363 Tagen) @ Tom

Tom hat alles gesagt. Nur weil der Käufer vlt. im Thema E28 unwissend ist, heiß das nicht, dass das kein Grund ihm irgendein Mangel zu verschweigen, nur weil Kenner wissen, dass dort der E28 gerne rostet.

Wenn dritte bezeugen können, dass er genau diese Mängel erwähnt hat, dann ist das schon strafbar. Ich persönlich würde mich jetzt damit wohl abfinden, aber rechtens ist was anderes.

Zum Thema E28-Preise muss ich sagen, dass ich da auch zu 100% der gleichen Meinung bin.

Lars

--
Einmal E28, immer E28


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